Wareneingang: Prüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums
Bei verderblicher Ware ist i.d.R. ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Bei solcher Ware wird normalerweise beim Wareneingang die Mindesthaltbarkeit geprüft. Dabei kann Sie das System unterstützen.
Im Artikelstammsatz sind folgende Felder für die Mindesthaltbarkeitsprüfung relevant:
Mindestrestlaufzeit in Tagen
Gesamthaltbarkeit in Tagen
Wenn Sie keine Gesamthaltbarkeit eingeben, geben Sie bei Warenbewegungen das Mindesthaltbarkeitsdatum direkt ein.
Wenn Sie eine Gesamthaltbarkeit eingeben, geben Sie bei Warenbewegungen das Herstelldatum ein. Das System errechnet das Mindesthaltbarkeitsdatum automatisch aus Herstelldatum plus Gesamthaltbarkeit.
Beide Felder finden Sie in den Lagerungsdaten des Artikelstammsatzes.
Die Mindesthaltbarkeit wird nur dann geprüft, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Im Artikelstammsatz oder in der Bestellung ist die Mindestrestlaufzeit gepflegt. Die Mindestrestlaufzeit ist die Anzahl von Tagen, die der Artikel noch mindestens haltbar sein muss, damit der Wareneingang vom System akzeptiert wird.
Sie haben die Mindesthaltbarkeitsprüfung im Customizing der Bestandsführung für den gewünschten Betrieb und die gewünschte Bewegungsart aktiviert.
nicht chargenpflichtige Artikel
Wenn die Mindesthaltbarkeitsprüfung aktiv ist, müssen Sie bei einem Wareneingang das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Herstelldatum eingeben.
Beim Wareneingang prüft das System, ob die in der Bestellung bzw. im Artikelstammsatz eingegebene Restlaufzeit ausreicht. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt das System je nach Einstellung eine Warn- oder eine Fehlermeldung aus.
Wenn Sie den Wareneingang buchen, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Artikelbeleg festgehalten.
chargenpflichtige Artikel
Wenn die Mindesthaltbarkeitsprüfung aktiv ist, müssen Sie bei einem Wareneingang das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Herstelldatum eingeben.
Beim Wareneingang prüft das System, ob die in der Bestellung bzw. im Artikelstammsatz eingegebene Restlaufzeit ausreicht. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt das System je nach Einstellung eine Warn- oder eine Fehlermeldung aus.
Wenn Sie den Wareneingang buchen, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Artikelbeleg und im Chargenstammsatz festgehalten.
Wenn die Charge bereits vorhanden ist, prüft das System zusätzlich, ob das bei der Bewegung eingegebene bzw. ermittelte Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem aus dem Chargensatz übereinstimmt. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt das System je nach Einstellung eine Warn- oder eine Fehlermeldung aus. Wenn Sie trotz Warnung den Wareneingang buchen, bleibt das alte Mindesthaltbarkeitsdatum im Chargenstammsatz erhalten.
Wenn das Lagerverwaltungssystem aktiv ist, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Transportbedarf, im Transportauftrag und im Quant festgehalten.